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BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 33/84 |
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- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtmäßigkeit des Ausschlusses aus der Rechtsanwaltschaft
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 7/84
Sofortige Beschwerde gegen die Zurücknahme der Zulassung zur Anwaltschaft - …
Auszug aus BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 33/84
Nur wenn nach den Lebensumständen, in denen sich der Rechtsanwalt befindet, ein Zugriff der Gläubiger auf Mandantengelder fernliegt, hat der Senat einen Ausnahmefall angenommen (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Juni 1984 - AnwZ (B) 7/84 - m.w.N.). - BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 20/83
Voraussetzungen für die Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Auszug aus BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 33/84
Im Gegensatz zum Konkurs muß vielmehr beim Vermögensverfall eine konkrete Gefährdung vorliegen (st.Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1983 - AnwZ (B) 20/83 m.w.N.). - BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 22/76
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft i.R.e. Vermögensverfalls und …
Auszug aus BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 33/84
Angesichts dieses Befundes bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob - wie der Ehrengerichtshof meint - schon bei Erlaß der Rücknahmeverfügung eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden auch deshalb bestand, weil der Antragsteller zur Aufrechterhaltung einer Kanzlei nicht mehr in der Lage war (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 22/76 - EGE XIV, 22, 23).
- BGH, 18.10.1982 - AnwZ (B) 9/82
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 33/84
Hierdurch wurde indes - wovon der Ehrengerichtshof zu Recht ausgegangen ist - der Vermögensverfall des Antragstellers nicht in Frage gestellt, denn der Antragsteller hat in der Sitzung des Ehrengerichtshofs am 30. Juli 1984 nicht darzutun vermocht, daß diese nicht näher belegten Honorarforderungen auch beigetrieben werden können (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1982 - AnwZ (B) 9/82). - BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 7/80
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist - …
Auszug aus BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 33/84
Soweit sich der Antragsteller gegen die Anordnung der Vollziehung wendet, ist sein Rechtsmittel unstatthaft (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Juni 1980 - AnwZ (B) 7/80 - m.w.N.). - BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 33/84
Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82]. - BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 33/84
Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82]. - BGH, 13.02.1984 - AnwZ (B) 34/83
Zurücknahme einer Rechtsanwaltszulassung - Vermögensverfall eines Rechtsanwalts - …
Auszug aus BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 33/84
Beweisanzeichen hierfür sind zum Beispiel die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß des Haftbefehls in einem solchen Verfahren (vgl. Senatsbeschluß v. 13. Februar 1984 - AnwZ (B) 34/83 - m.w.N.). - AG Freiburg, 03.11.1983 - 3 C 304/83
Teppichboden bei Auszug versifft - Schadensersatz
Auszug aus BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 33/84
ein Urteil, durch das der Antragsteller wegen Mietrückständen zur Räumung seiner Praxisräume verurteilt worden war (3 C 304/83 AG Saarbrücken),.
- BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 52/86
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Vielmehr verlangt § 15 Nr. 1 BRAO im Gegensatz zum Konkurs eine konkrete Gefährdung (vgl. Senatsbeschlüsse v. 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 33/84 und v. 13. Mai 1985 - AnwZ (B) 6/85 - jeweils m.w.N.). - BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 50/86
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Beweisanzeichen hierfür sind zum Beispiel die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß des Haftbefehls in einem solchen Verfahren (st.Rspr.; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse v. 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 33/84 und v. 13. Mai 1985 - AnwZ (B) 6/85, jeweils m.w.N.). - BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 56/86
Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vermögensverfall eines …
Beweisanzeichen hierfür sind zum Beispiel die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß des Haftbefehls in einem solchen Verfahren (st.Rspr.; vgl. z.B. Senatsbeschlüsse v. 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 33/84 und v. 13. Mai 1985 - AnwZ (B) 6/85, jeweils m.w.N.).